Das Adoptionsverfahren ist in allen Staaten gesetzlich geregelt. Es ist
ein aufwändiges Verwaltungsverfahren besonders dann, wenn Eltern und
Kinder unterschiedlicher Staatsangehörigkeit sind.
Die VfA ist eine vom Bund anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle. Sie
wurde 1981 als privater Verein gegründet.
Die VfA
Die VfA hat heute über 300 Mitglieder/Familien.
Mitglied kann jede natürliche Person werden oder sein, welche mit
Hilfe unserer Vereinigung oder mit Hilfe einer anderen, anerkannten
Vermittlungsstelle die der Konferenz der Adoptionsvermittlungsstellen
der Schweiz (KAVS) angehört, adoptieren will beziehungsweise bereits
adoptiert hat. Die Mitgliedschaft steht auch juristischen Personen und
Personen ohne Adoptionsabsichten offen.
Ein Kind aus der Dritten Welt adoptieren? Warum nicht ein Schweizer
Kind oder ein Kind aus Europa? Diese Fragen sind aktuell. Wir haben sie
uns immer wieder zu stellen, und sie werden uns zu Recht gestellt. Die
VfA hat sich seit der Gründung strenge Beschränkungen auferlegt, die
in ihrer Adoptionsethik zusammengefasst sind.